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   BFH, 28.05.2001 - IV B 4/01   

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https://dejure.org/2001,11416
BFH, 28.05.2001 - IV B 4/01 (https://dejure.org/2001,11416)
BFH, Entscheidung vom 28.05.2001 - IV B 4/01 (https://dejure.org/2001,11416)
BFH, Entscheidung vom 28. Mai 2001 - IV B 4/01 (https://dejure.org/2001,11416)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Einkommensteuer - Richter - Ablehnung - Befangenheit - Berichterstatter - Erledigung - Erledigungserklärung - Rechtsschutzbedürfnis

  • Judicialis

    ZPO § 42 Abs. 2; ; FGO § 128 Abs. 2; ; FGO § 51 Abs. 1; ; FGO § 96 Abs. 2; ; FGO § 76 Abs. 2

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 11.01.1995 - IV B 104/93
    Auszug aus BFH, 28.05.2001 - IV B 4/01
    Ausschlaggebend ist vielmehr, ob der Beteiligte, der das Ablehnungsgesuch angebracht hat, von seinem Standpunkt aus bei Anlegung des angeführten objektiven Maßstabs Anlass hat, Voreingenommenheit zu befürchten (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 4. Juli 1985 V B 3/85, BFHE 144, 144, BStBl II 1985, 555, und vom 11. Januar 1995 IV B 104/93, BFH/NV 1995, 629).

    Anders verhält es sich nur, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Fehlerhaftigkeit auf einer unsachlichen Einstellung des Richters oder auf Willkür beruht (vgl. BFH-Beschlüsse vom 27. März 1997 XI B 190/96, BFH/NV 1997, 780, und in BFH/NV 1995, 629, jeweils m.w.N.).

    Darauf kann etwa eine Häufung von Verfahrensfehlern hinweisen (BFH-Beschlüsse vom 29. Oktober 1993 XI B 91/92, BFH/NV 1994, 489, und in BFH/NV 1995, 629).

  • BFH, 04.07.1985 - V B 3/85

    Finanzgerichtsverfahren - Richter - Befangenheitsantrag

    Auszug aus BFH, 28.05.2001 - IV B 4/01
    Ausschlaggebend ist vielmehr, ob der Beteiligte, der das Ablehnungsgesuch angebracht hat, von seinem Standpunkt aus bei Anlegung des angeführten objektiven Maßstabs Anlass hat, Voreingenommenheit zu befürchten (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 4. Juli 1985 V B 3/85, BFHE 144, 144, BStBl II 1985, 555, und vom 11. Januar 1995 IV B 104/93, BFH/NV 1995, 629).
  • BFH, 27.03.1997 - XI B 190/96
    Auszug aus BFH, 28.05.2001 - IV B 4/01
    Anders verhält es sich nur, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Fehlerhaftigkeit auf einer unsachlichen Einstellung des Richters oder auf Willkür beruht (vgl. BFH-Beschlüsse vom 27. März 1997 XI B 190/96, BFH/NV 1997, 780, und in BFH/NV 1995, 629, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 29.10.1993 - XI B 91/92

    Ablehnung eines Richters im finanzgerichtlichen Verfahren wegen einer Häufung

    Auszug aus BFH, 28.05.2001 - IV B 4/01
    Darauf kann etwa eine Häufung von Verfahrensfehlern hinweisen (BFH-Beschlüsse vom 29. Oktober 1993 XI B 91/92, BFH/NV 1994, 489, und in BFH/NV 1995, 629).
  • BFH, 25.03.1999 - IV B 82/98

    Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus BFH, 28.05.2001 - IV B 4/01
    Werde die dienstliche Äußerung dem Antragsteller nicht zur Kenntnis gegeben, sei das Recht auf Gehör nicht verletzt, wenn das FG sich bei der Ablehnung des Befangenheitsantrags nur auf den Akteninhalt und unstreitige Tatsachen stütze (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. März 1999 IV B 82/98, BFH/NV 1999, 1466).
  • BFH, 21.11.1991 - VII B 53/91
    Auszug aus BFH, 28.05.2001 - IV B 4/01
    Verfahrensverstöße und andere Verhaltensweisen können zudem in ihrer Gesamtheit einen Grund darstellen, der den Beteiligten von seinem Standpunkt aus zu Recht befürchten lassen kann, der abgelehnte Richter werde nicht unparteilich entscheiden (BFH-Beschluss vom 21. November 1991 VII B 53-54/91, BFH/NV 1992, 526).
  • BFH, 29.08.2001 - IX B 3/01

    Besorgnis der Befangenheit - Befangenheit eines Richters - Ablehnungsantrag -

    Hinsichtlich der Begründung wird auf die Wiedergabe des Beschlusses im Beschluss des IV. Senats des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 28. Mai 2001 IV B 4/01 Bezug genommen.

    Deshalb wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Wiedergabe ihres Vorbringens in dem Beschluss vom 28. Mai 2001 IV B 4/01 Bezug genommen.

    Im Übrigen schließt sich der erkennende Senat der Begründung des Beschlusses des IV. Senats vom 28. Mai 2001 IV B 4/01, der den Beteiligten dieses Verfahrens bekannt ist, an.

  • FG Hessen, 13.03.2024 - 11 K 407/20

    Wann ist eine dienstlichen Äußerung des abgelehnten Richters entbehrlich?

    Sie können nur dann eine Besorgnis der Befangenheit rechtfertigen, wenn Gründe dargetan werden, die dafür sprechen, dass die mögliche Fehlerhaftigkeit auf einer unsachlichen Einstellung des Richters gegenüber dem ablehnenden Beteiligten oder auf Willkür beruht (vgl. BFH-Beschlüsse vom 18.05.2001 - IV B 4/01, BFH/NV 2001, 1434, m.w.N.; vom 07.10.2010 - II S 26/10, BFH/NV 2011, 59; vom 12.09.2013 - X S 30/13, X S 31/13, BFH/NV 2014, 51; vom 22.05.2017 - V B 133/16, BFH/NV 2017, 1199, m.w.N.).
  • BFH, 29.10.2001 - III B 1/01

    Einkommensteuer - Richter - Befangenheit - Zulässigkeit - Ablehnungsgesuch -

    Insbesondere liegt ein Verstoß gegen die Grundsätze des rechtlichen Gehörs (Art. 103 des Grundgesetzes --GG--, § 96 Abs. 2 FGO) und des fairen Verfahrens (§ 76 Abs. 2 FGO) vor, wenn vor Ablauf einer vom Gericht gesetzten Frist zur Stellungnahme ohne deren Vorliegen entschieden wird, und zwar unabhängig davon, ob es notwendig war, dem Beteiligten eine Möglichkeit zur Stellungnahme zu geben (BFH-Beschluss vom 28. Mai 2001 IV B 4/01, BFH/NV 2001, 1434).
  • BFH, 21.02.2002 - V B 4/01

    Umsatzsteuer - Besorgnis der Befangenheit - Stellungnahme zur Sache - Mißtrauen -

    Im Übrigen würde ein derartiger Verfahrensfehler die Besorgnis, VRiFG B werde der Klägerin oder ihrem Prozessbevollmächtigten gegenüber nicht unparteilich entscheiden, nicht begründen (vgl. BFH-Beschluss vom 28. Mai 2001 IV B 4/01, BFH/NV 2001, 1434).
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